Immer mehr Menschen nutzen nicht mehr die klassische Form der 40-Stunden-Jobs, sondern weichen auf kleinere Tätigkeiten aus. Die Mini- und Nebenjobs sind nicht mehr nur unter jungen Menschen und Studenten beliebt. Sie bringen eine gewisse Flexibilität in den Alltag und empfehlen sich für die verschiedensten Arbeitnehmer. Jedoch hat der Gesetzgeber auch im Jahr 2016 die eine oder andere Veränderung an den Regeln und Gesetzen vorgenommen, die für Betroffene wichtig zu wissen sind.
Veränderungen bei den Sozialausgaben
Neben dem klassischen Minijob hat sich auch das System des Midijobs etablieren können. Dieser geht über den klassischen 450-Euro-Job hinaus und bietet höhere Verdienste. Da hier die Sozialabgaben natürlich ebenso abgeführt werden müssen, haben die verschiedenen Entscheidungen einen direkten Einfluss auf die Netto-Summe, die am Ende auf dem Konto des Arbeitnehmers landen würde. Der Gesetzgeber hat sich für das Jahr 2016 entschieden, die verschiedenen Faktoren für die Formel, mit der die Ausgaben berechnet werden, ein wenig zu senken. Dadurch sollten die Arbeitnehmer in einem Midijob in diesem Jahr bei gleichbleibenden Stunden trotzdem ein paar Euro mehr auf der Gehaltsabrechnung stehen haben.
Nächste Stufe für den Mindestlohn wird eingeführt
Die stufenweise Einführung des Mindestlohns nimmt 2016 den nächsten Schritt. Für Arbeiter in verschiedenen Branchen, die bisher noch nicht die angepeilten 8,50 Euro pro Stunde erhalten, könnte dies zumindest eine erste Aufstockung beim Gehalt bedeuten. Wer zum Beispiel Zeitungen in Form eines Minijobs austrägt oder andere Erzeugnisse in der Lieferbranche, sollte nun bereits 85% des Mindestlohns erhalten. Ab 2017 gilt dann der volle Lohn für jede Branche in Deutschland.
Veränderungen bei den Beiträgen zur Krankenversicherung
Der Sockelbetrag entscheidet bei der Krankenversicherung, ab welchem Beitrag bestimmte Prozentsätze abgeführt werden müssen. Das gilt natürlich auch bei Abrechnungen mit einem Minijob und hat einen direkten Einfluss auf das ausgezahlte Gehalt am Ende des Monats. Der Punkt ab dem im Jahr 2016 ein Anteil an die Krankenversicherung gezahlt werden muss liegt bei 4.237,50 Euro – dieser ist damit leicht gestiegen. Außerdem hat sich der Anteil der Prozente für den Arbeitnehmer auf 15,7% erhöht. Dies kann geringfügige Korrekturen nach unten beim Gehalt bedeuten.
Auch bei der Rentenversicherung gibt es einige Anpassungen für den Mindestsatz. Die Beitragsbemessungsgrenze wird bei der Rentenversicherung auf 6.200 Euro steigen. Erst ab diesem Punkt muss also in Zukunft der entsprechende Teil der Sozialabgaben abgeführt werden – aber auch erst ab hier, gibt es eine entsprechende Absicherung für das Alter durch Beiträge zur Rente.
Verbesserungen für wissenschaftliche Mitarbeiter und Forscher
Es wurde nicht nur eine Kommission etabliert, mit der künftig dafür gesorgt werden soll, dass wissenschaftliche Mitarbeiter realistische Wege für die Karriere erhalten. Auch die Praxis der sehr kurzen Zeitverträge an den Hochschulen soll nach dem Willen des Gesetzgebers enden. Künftig richtet sich die Dauer eines Vertrags an der Hochschule nach der Forschungsdauer bei einem Projekt oder bis hin zur Promotion. Das soll die Zustände für diese Berufsgruppen deutlich verbessern.