MELDUNG: Minijob 2018 gesetzliche Änderungen – Lässt sich ab 2018 mehr Geld im Nebenjob verdienen?

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Jeden Nebenjobber beschäftigt die Frage, ob sich der Zuverdienst durch einen Minijob überhaupt lohnt. Im Jahr 2018 kamen verschiedene Änderungen dazu, die jeder Jobber wissen sollte.
Aber dies ist noch nicht alles. Es gibt verschiedene Parteien, die sich für den stetig wachsenden Minijob einsetzen. Natürlich gibt es auch Gegner. Diese haben aber wenige Chancen, da sich die Entwicklung dieses Nebenverdienstes immer beliebter macht. Dazu zählen wenige oder sogar keine Abzüge vom Lohn. Dennoch beschäftigen jeden Minijobber Fragen.
Oftmals sind diese, ob es einen Mindestlohn gibt, wie hoch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind und ob sich ab 2018 endlich mehr Geld dadurch verdienen lässt. Die Antworten auf diese Fragen finden Sie in diesem Artikel, ob sich 2018 der Minijob lohnt wie noch nie. Lesen Sie selbst.

Inhalt

Das ändert sich 2018 beim Thema Minijob: Wir haben zusammengefasst, was Sie im neuen Jahr wissen sollten

Die Änderungen für den Minijob im Jahr 2018 sind weitreichend.
Damit auch Sie über die aktuellen Veränderungen auf dem neusten Stand sind, gibt es hier die wichtigsten Informationen:

Der Mindestlohn ist verpflichtend für jede Branche

Besonders kleinere Minijob – Tätigkeiten waren bis Ende 2017 noch davon ausgenommen. Prospekte – oder Zeitungszusteller verdienten bis dahin 8,50 Euro die Stunde. Im Jahr 2018 hat dies jedoch ein Ende! Ganz gleich in welcher Branche man tätig ist: Der Mindestlohn steigt auf 8,84 Euro an und muss von jedem Arbeitgeber gezahlt werden. Einzige Ausnahme sind bestimmte Personengruppen: Praktikanten, unter 18 Jährige oder Langzeitarbeitslose profitieren nicht von dieser Änderung.

Der steuerliche Freibetrag wurde angehoben

Diese Veränderung gilt für Minijobber, Studenten oder auch selbstständige Nebenberufe. Während 2017 ein steuerlicher Grundfreibetrag für Ledige bei 8820,00 Euro lag, wurde er 2018 auf 9000,00 Euro angehoben. Verheiratete profitieren noch mehr. Bei ihnen ist die Grenze doppelt so hoch und liegt bei 18000,00 Euro. Erst ein Verdienst, der diesen Betrag übersteigt muss versteuert werden.

Der Eigenanteil steigt durch die Senkung des Beitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung

Minijobs sind seit 2013 grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Dabei übernimmt der Arbeitgeber einen Anteil von 15 %. Als Minijobber wird der Rest aufgestockt. Da der Beitragssatz 2017 noch bei 18,7 % lag, zahlte der Jobber 3,7 % nach. 2018 sinkt der Satz um 0,1 %, sodass man nur 3,6 % nachzahlen muss. Keine riesen Ersparnis aber ein Schritt in Richtung mehr Netto vom Brutto.

Kostenlose Familienversicherung durch erhöhte Einkommensgrenze

Erzielt man seinen Zuverdienst nicht durch einen 450 Euro – Job, durfte man 2017 nicht mehr als 425 Euro im Monat verdienen, um kostenlos an der Familienversicherung beteiligt zu sein. 2018 steigt die Einkommensgrenze dabei um 10,00 Euro an. Nun darf man 435,00 Euro dazuverdienen und trotzdem kostenfrei in der Familienversicherung bleiben.

Eine Anhebung der Verdienstgrenze ist in Aussicht

Wie bereits erwähnt setzen sich verschiedene Parteien wie die FDP dafür ein, dass die Verdienstgrenze für Minijobber angehoben wird. Die Wunderformel lautet: „Mitwachsender Minijob“. Diese Formel könnte dazu führen, dass bereits 2018 eine Anhebung der Verdienstgrenze durchgesetzt wird. Es wird dafür plädiert, dass man die Grenze an den gesetzlichen Mindestlohn koppelt. Bei 8,84 Euro Mindestvergütung könnten Minijobber bis zu 530,40 Euro ohne Abzüge von Sozialabgaben oder Steuern dazu verdienen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich die Ansichten der plädierenden Parteien in der Gesetzgebung durchsetzen. Hier ist aber Aussicht auf Hoffnung.

Gesetzliche Rentenversicherung: Der Beitragssatz sinkt und damit auch der Eigenanteil des Minijobbers

Eine wichtige Änderung ist die Senkung des Beitragssatzes von 18,7 % auf 18,6 %. Auch wenn die Differenz nicht besonders hoch ist, kann man hier auf weitere Veränderungen hoffen. Insbesondere wenn die Anhebung der Verdienstgrenze ansteigt, kann man hier langfristig mehr Netto vom Brutto herausholen.
Dies gilt natürlich nur für Minijobber, die sich nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung haben befreien lassen. Denn auch dies ist möglich. Bevor man sich jedoch von der Zahlung des Eigenbetrags befreien lässt, sollte man sich von der deutschen Rentenversicherung kostenlos beraten lassen. Denn dies kann Folgen mit sich führen. Eine davon ist zum Beispiel, dass man diese Befreiung für das bestehende Beschäftigungsverhältnis nicht rückgängig machen kann.

Keine Ausnahmen mehr: Der Mindestlohn gilt ab 2018 für alle Branchen

Immer wieder sieht man hart arbeitende Minijobber, die durch den Regen laufen und zum Beispiel Zeitungen verteilen. Diese wurden bis Ende letzten Jahres noch mit einem „Hungerlohn“ von 8,50 Euro abgespeist. Doch dies hat 2018 ein Ende. Der erste Lichtblick ist die Verpflichtung des Mindestlohns für alle Branchen. Der Arbeitgeber muss 8,84 Euro pro Stunde zahlen und darf sich dem nicht entziehen. Dies zieht Konsequenzen mit sich. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind nur:

– Jugendliche unter 18 Jahren
– Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung
– bestimmte Praktikanten
– Langzeitarbeitslose

Sollte Ihr Arbeitgeber sich gegen die Zahlung des Mindestlohns wehren, besteht für Sie die Möglichkeit sich Unterstützung beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu suchen. Dort bekommen Sie hilfreiche Tipps zum weiteren Vorgehen.

Minijob und Rente: Lohnt es sich, bei einem Minijob in die Rentenversicherung einzuzahlen?

Für diese Entscheidung haben Sie genau sechs Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit Zeit. Jeder macht sich Gedanken über die bevorstehende Rente: Wird sie ausreichen? Wie viel werde ich erhalten? Dennoch ist es so, dass fast 80 % der Minijobber sich gegen eine Einzahlung in die Rentenversicherung entscheiden. Gut oder schlecht? Das ist hier die Frage!

Bis 2013 waren 450 Euro – Minijobs sozialversicherungsfrei. Danach kam eine Regelung, dass Beschäftigungsverhältnisse nun Versicherungspflichtig sind. Das bedeutet: Die vollen Beträge müssen gezahlt werden – jedoch vom Arbeitgeber. Dieser zahlt den Pauschalbetrag von 15 %. Da der Beitragssatz aber 18,6 % beträgt, muss eine Differenz von 3,6 % durch den Arbeitnehmer gezahlt werden. Verdient man also 450 Euro, muss man 16,20 Euro aus eigener Tasche dazu zahlen. In der Momentaufnahme hört es sich viel an, weshalb viele Minijobber sich von dieser Zahlung befreien lassen. Auf lange Sicht gesehen, bringt es aber auch viele Vorteile mit sich, die ich Ihnen nun erläutern möchte!

Die Frage, ob Einzahlung in Rentenversicherung oder nicht, muss jeder im Minijob gleich zu Beginn beantworten – lesen Sie, in welchen Fällen sich eine Rentenversicherung auszahlen kann.

Grundsätzlich weiß jeder, dass eine zusätzliche, freiwillige Einzahlung in die Rentenkasse ein Plus am Ende der Rechnung hervorruft. Dies ist aber nur ein kleiner Vorteil. Denn wer 450 Euro monatlich verdient und zusätzlich 16,20 Euro einzahlt, hat am Ende des Jahres ein Plus von 4,50 Euro mehr Rente. Ist nicht besonders viel, aber immerhin etwas. Jedoch gibt es weitere Punkte, die Ihnen die Zuzahlung in die Rentenversicherung schmackhaft machen könnten. Jeder Minijobber der diesen geringen Eigenanteil an die Rentenversicherung zusteuert, profitiert nämlich von viel mehr!
Folgende Fälle zeigen, dass sich eine Rentenversicherung auszahlen kann:

✓ Riester Verträge

Sind Sie ein rentenversicherungspflichtiger Minijobber können Sie Riester – Verträge abschließen. Selbst bei einem geringen Eigenanteil ist die volle staatliche Förderung gesichert! Vor allem Eltern oder Geringverdiener kommen hier voll auf ihre Kosten. Denn es reicht ein Mindestbetrag von 60,00 Euro monatlich aus, um die staatliche Förderung zu genießen. Weiterer Pluspunkt: Hat Ihr Ehepartner keinen Anspruch auf Riester – Förderung, da er zum Beispiel selbstständig tätig ist, ermöglichen Sie auch ihm den Zugang zur vollen Förderung.

✓ Pflichtbeitragszeiten

Durch die freiwillige Zahlung sammeln sie wichtige Pflichtbeitragszeiten. Dies ist für Studenten zum Beispiel ein großer Vorteil. Während die Studienjahre nicht angerechnet werden, zählt ein rentenversicherungspflichtiger Minijob als Pflichtbeitrag. So kann man auch langfristig davon profitieren.

✓ medizinische Reha – Maßnahmen

Zahlen Sie während Ihrem Minijob in die Rentenversicherung ein, haben Sie bereits nach sechs Monaten die Möglichkeit, einen Antrag auf medizinische Rehabilitationsmaßnahmen zu stellen. Die deutsche Rentenversicherung ermöglicht dies auch Minijobbern, die lediglich sechs Monate Pflichtbeiträge gezahlt haben.

✓ Umschulungen durch „Berufs – Reha“

Manchmal muss man aufgrund gesundheitlicher Schwierigkeiten seinen Job aufgeben. Eine Umschulung kostet Zeit und vor allem Geld. Zahlen Sie mindestens 15 Jahre Ihre Pflichtbeiträge übernimmt die deutsche Rentenversicherung auch eine „berufliche Rehabilitationsmaßnahme“. Man kann umschulen und wieder voll aktiv ins Berufsleben starten.

Alleine diese vier Vorteile sollten jeden dazu bewegen, sich gründlich Gedanken darüber zu machen, ob sich die Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge nicht doch auszahlt.

Fazit

Die Veränderungen sind groß, der Aufwand relativ klein. Im Minijob im Jahr 2018 könnte amn definitiv mehr Geld verdienen! Durch die Anhebung des Mindestlohns und die Beitragssenkung der Rentenversicherung ist es möglich, mehr Netto vom Brutto herauszuholen. Aber das ist noch nicht alles. Denn wenn man lediglich 16,20 Euro Eigenanteil zur Versicherung beiträgt, profitiert man von hilfreichen Zusatzleistungen, auf die man sonst verzichten müsste. Grundsätzlich ist somit die Wahl, ob man einen Minijob annimmt oder nicht bereits getroffen. Die Einzahlungen lohnen sich, die Aussichten auf eine Anhebung der Verdienstgrenze steigen und man selbst muss dafür nicht sonderlich mehr tun. Zum Abschluss kann ich mit Sicherheit sagen: Ab 2018 lässt sich mehr Geld im Minijob verdienen!

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