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Entgelttransparenzgesetz: Was verdienen meine Kollegen?

Posted on 15. Dezember 202114. Dezember 2018 By Redaktion Keine Kommentare zu Entgelttransparenzgesetz: Was verdienen meine Kollegen?

Seit dem 6. Juli 2017 hat die Lohngerechtigkeit in Deutschland einen anderen Stellenwert gewonnen. An diesem Tag ist das Gesetz zur Lohngerechtigkeit in Kraft getreten. Aber wofür braucht das Land ein Gesetz zur Lohngleichheit? Vielleicht haben Sie es selbst schon einmal erlebt? In der Wirtschaft geht es nicht ganz so gerecht zu, wie man sich das immer vorstellt. Durch die bis dahin nicht vorhandene Transparenz gab es und gibt es immer noch oft Lohnunterschiede unter den Mitarbeitern.

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Außerdem ist eine Transparenz über die Gehaltszahlung bislang nicht gegeben gewesen, doch dies soll sich nun mit dem neuen Gesetz ändern. Das Gesetz trägt den Namen Entgelttransparenzgesetz. Es regelt den Anspruch auf Auskunft. Das bedeutet, die Angestellten können durch dieses Gesetz erfahren, was die Kollegen verdienen, die eine gleiche oder ähnliche Arbeit haben, wie man selbst. Gerade die Frauen verdienen im Vergleich zu den männlichen Kollegen oft weniger. Wie die Lohngleichheit genau aussieht und wie das Entgelttransparenzgesetz aufgebaut ist, erfahren sie unter folgenden Punkten.

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  • Wer kann das Entgelttransparenzgesetz nutzen?
  • Wie ist der Auskunftsanspruch genau geregelt?
  • Welche Auskunft muss der Arbeitgeber geben und was kann er verheimlichen?
  • Wie sollte die Reaktionsgeschwindigkeit des Arbeitgebers bei Anfragen sein?
  • Wie wird gehandelt, wenn sich keine Lohngleichheit feststellen lässt?
  • Fazit

Wer kann das Entgelttransparenzgesetz nutzen?

Das Gesetz gilt für Männer und für Frauen gleichermaßen, jedoch gibt es ein paar Einschränkungen. Der Betrieb in dem die Person arbeitet muss mindestens 200 Mitarbeiter beschäftigen und es muss mindestens sechs Mitarbeiter des anderen Geschlechts geben, die den gleichen Job tätigen, wie man selbst. Dies ist jedoch sehr schwierig zu finden. In den meisten Fällen und vor allem in den oberen Etagen eines Unternehmens, sind diese Bedingungen nicht gegeben und der Auskunftsanspruch verfällt damit.

Wie ist der Auskunftsanspruch genau geregelt?

Das Verfahren läuft anonym, der Vorgesetzte kann somit nicht in Erfahrung bringen, wer den Antrag auf Auskunft gestellt hat. Der Betriebsrat, soweit es einen gibt, leitet die Anfrage an die Personalabteilung weiter. Es ist auch möglich, die Anfrage persönlich bei der Personalabteilung einzureichen, dann geht allerdings die Anonymität verloren. Übrigens gilt die Regelung nicht sofort, sondern erst ab dem 6. Januar 2018. Dies hat das Bundesfamilienministerium ausdrücklich verordnet.

Welche Auskunft muss der Arbeitgeber geben und was kann er verheimlichen?

Das neue Entgelttransparenzgesetz regelt nicht die Auskunft über das Gehalt eines bestimmten Mitarbeiters. Der Arbeitgeber hat nur die Möglichkeit und muss bei Anforderung das Durchschnittsgehalt aller in dieser Position arbeiteten Mitarbeiter nennen. Auch die Zusatzleistungen, wie Dienstwagen und Boni sind hier anzuführen.

Die genauen Kriterien für die eigene Gehaltszahlung können ebenfalls vom Angestellten gefordert werden, der Arbeitgeber muss diese offenlegen. Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl über 500 Angestellte müssen sogar in regelmäßigen Abständen die Strukturen des Gehalts kontrollieren und offenlegen.

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Wie sollte die Reaktionsgeschwindigkeit des Arbeitgebers bei Anfragen sein?

Der Arbeitgeber kann innerhalb von drei Monaten reagieren, solange hat er Zeit. Das ist vor allem momentan sehr schwer für die Firmen, da sie nicht richtig auf das Entgelttransparenzgesetz vorbereitet sind. Es wurde festgestellt, dass erst 35 % der befragten Unternehmen die Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen untersucht haben. Das bedeutet, die Unternehmen wissen heutzutage oftmals selbst nicht, wie der aktuelle Stand im Bereich der Lohngleichheit ihres Unternehmens aussieht. Dennoch sind 70 % der befragten Unternehmen überzeugt davon, dass bei ihnen Lohngleichheit herrscht.

Wie wird gehandelt, wenn sich keine Lohngleichheit feststellen lässt?

Das Entgelttransparenzgesetz besagt, dass nach der Feststellung erstmals nichts unternommen werden muss. Denn das Gesetz regelt nur den Auskunftsanspruch, nicht aber den Anpassungsanspruch. Der Auskunftsanspruch stellt dennoch die Grundlage für eine Klage dar, denn mit diesem Anspruch haben Sie die Möglichkeit vor dem Arbeitsgericht zu klagen.

Die konkrete Grundlage stellt hier das Gleichstellungsgesetz dar. Es gibt allerdings auch viele Arbeitnehmer, die eine Klage scheuen, wegen den Kosten, Nerven etc., deshalb stellt der Auskunftsanspruch hier vielmehr eine gute Möglichkeit dar, mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Hier hat es also jeder selbst in der Hand.

Fazit

Mit dem Entgelttransparenzgesetz bieten sich ganz neue Möglichkeiten für den Arbeitnehmer, aber auch der Arbeitgeber kann das Gesetz positiv begrüßen. So ist es ihm möglich, die Lohngleichheit in seinem Unternehmen zu prüfen und neu zu reflektieren. Durch das Gesetz können außerdem Missstände aufgedeckt und verbessert werden. Das ist gerade für den Arbeitnehmer sehr wichtig und bedeutend, dass es auch für den Arbeitgeber sehr sinnvoll sein kann.

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