Rechte und Pflichten als Homejobber

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Wer wissen will, welche Rechte und Pflichten man als Zuhause Arbeitender, also als Homejobber hat, der muss sich darüber informieren. Er kann aber sicher auch eine Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und befragen. Dort ist er ganz bestimmt an der richtigen Adresse. Das World Wide Web wird ebenfalls eine Vielzahl an Informationen bereit halten. Aber ob diese alle Stimmen beziehungsweise zutreffend sind, das steht auf einem anderen Blatt. Das Internet ist als Quelle nicht immer sehr glaubwürdig. Anders gesagt: Man soll nicht alles glauben, was im Internet steht. Es geht hier ja immerhin, um ein durch und durch Ernst zu nehmendes Thema – nämlich um Rechte und Pflichten. In diesem Fall, um die Rechte und Pflichten von Homejobbern, also von Heimarbeit Ausübenden.

Arbeitgeber

Was Sie nach Ihrem Feierabend machen ist allein Ihre Entscheidung, denn es ist Ihre Freizeit und somit auch Ihre Privatsache. Das bedeutet, dass Ihr Hauptarbeitgeber Ihnen Ihren Nebenjob nicht untersagen darf. Sollten Sie in Ihrem Arbeitsvertrag eine Klausel finden, die Ihnen untersagt einen Nebenjob auszuüben, ist diese unzulässig.
Es gibt jedoch einige Lücken, die es dem Arbeitgeber doch erlauben, Ihre Nebentätigkeit zu unterbinden:

  • Urlaub
    Ihr Urlaub muss zur Erholung genutzt werden und eine Nebentätigkeit dient nicht dem Erholungszweck.
  • Konkurrenz
    Sie dürfen keine Tätigkeiten für die Konkurrenz und direkte Wettbewerber ausüben.
  • Krankschreibung
    Während der Krankschreibung dient die Nebentätigkeit nicht der Genesung und Sie können dadurch sogar fristlos gekündigt werden.
  • Arbeitsfähigkeit
    Ihr Nebenjob darf niemals dazu führen, dass er Ihren Hauptjob negativ beeinflusst. Sie sollten daher in keinem Fall die Nächte durch kellnern und am nächsten Tag verschlafen auf der Arbeit auftauchen.
  • Arbeitszeitgesetz
    Sie dürfen je Werktag nur 8 Stunden arbeiten. Ausgedehnt werden können diese Stunden auf maximal 10, sofern innerhalb von 24 Wochen die werktägliche Stundenanzahl nicht mehr als 8 beträgt. (Bei selbstständiger Nebentätigkeit müssen Sie die tägliche Höchstarbeitszeit nicht beachten.)

 
Sie sind in der Regel auch nicht dazu verpflichtet Ihren Arbeitgeber über die Aufnahme einer Nebentätigkeit zu informieren. Ihr Arbeitgeber kann jedoch eine Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag unterbringen, mit der Sie verpflichtet sind, ihn über Ihre Nebentätigkeit aufzuklären. Sie haben in diesem Fall eine Informationspflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber, auch wenn Sie den Nebenjob unentgeltlich oder ehrenamtlich ausüben.

Vermieter

Wenn Sie sich ein Arbeitszimmer in Ihrer Wohnung einrichten, ist dies natürlich erlaubt, sofern er privat genutzt wird. Sobald Sie ein Zimmer gewerblich nutzen und Ihren Vermieter darüber nicht informieren, kann er Ihnen unerlaubte Nutzung oder sogar Zweckentfremdung des Wohnraumes vorwerfen. Sie sollten Ihren Vermieter daher unbedingt in Kenntnis setzen, sobald Sie einen Teil Ihrer Wohnfläche gewerblich nutzen.
Sollte Ihr Mietvertrag eine Klausel enthalten, die selbstständige Arbeit in Ihren Wohnräumen nicht erlaubt, kann es im schlimmsten Fall sogar zur Kündigung Ihres Mietvertrages führen.

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